Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines
Diese AGB sind Bestandteil und Grundlage aller Verträge und Vereinbarungen, die mit MEC-Service, in Person von Mechthild Knapp, Zum Felchen 22, 88662 Überlingen abgeschlossen werden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch MEC Service bestätigt wurden.


§ 2 Angebot und Auftragserteilung
Angebote von MEC Service sind freibleibend und können bis zur rechtsverbindlichen Auftragsbestätigung jederzeit widerrufen werden. Ein Angebot gilt für die Dauer von 4 Wochen und bedarf einer schriftlichen Bestätigung. Preise in Angeboten beziehen sich stets nur auf die dort angebotenen Leistungen. Alle weiteren Wünsche des Auftraggebers werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bei der Auftragserteilung als anerkannt.


§ 3 Verträge
Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag und der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.

§ 4 Urheber- und Nutzungsrecht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sich um Urheber- und Nutzungsrechte der zur Verfügung gestellten Materialien zu kümmern. MEC Service übernimmt hierfür keinerlei Verantwortung, alle anfallenden Kosten werden an den Auftraggeber weitergegeben. Bis zur vollständigen Bezahlung behält MEC Service die Urheber- und Nutzungsrechte auf alle erbrachten Leistungen. Erst mit der vollständigen Bezahlung übergehen die Nutzungsrechte auf den Auftraggeber. Die von MEC Service erstellten Softwareprodukte sind urheberrechtlich geschützt.

§ 5 Eigentum an Entwürfen und Daten
Alle von MEC Service und den Geschäftspartnern erstellten Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen. Alle in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien bleiben Eigentum von MEC Service. MEC Service ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat MEC Service dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von MEC Service geändert werden.

§ 6 Zahlung
Die vollständige Honorar-Zahlung ist nach der Abnahme der Leistungen fällig. MEC Service behält sich vor, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das vereinbarte Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung an MEC Service zu überweisen. Befindet sich der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich MEC Service das Recht vor, Programme oder Webseiten bis zum Zahlungseingang zu sperren, sowie Mahn- und Inkassogebühren geltend zu machen.

§ 7 Geheimhaltung, Datenschutz
Der Kunde willigt ein, dass seine Daten durch MEC Service in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies für den Geschäftsbetrieb notwendig ist. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten, soweit dies für die Erfüllung der Aufträge des Kunden notwendig ist, an Subunternehmen weitergegeben werden und dort in elektronischer und anderer Form gespeichert und verarbeitet werden, wie z.B. bei der Suchmaschinen- oder Domainanmeldung.

§ 8 Haftung
Die Haftung orientiert sich an den gesetzlichen Regelungen. MEC Service übernimmt keine Haftung bei Störungen des Internet, bei Ausfall von technischen Systemen und bei Schäden, die durch Dritte entstehen. Gewährleistungs- und Haftungsansprüche wegen mangelhafter Leistung müssen innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der Vertragsleistung geltend gemacht werden. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet MEC Service nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung wird nicht übernommen. Bei Änderungen an den Softwareprodukten durch den Kunden oder Dritte erlischt jeglicher Gewährleistungs- oder Haftungsanspruch. MEC Service prüft alle übergebenen Daten vor Übergabe an den Kunden auf Viren. Dabei wird die größtmögliche Sorgfalt angewendet, trotzdem obliegt dem Kunden stets die Pflicht zu eigener Prüfung und Datensicherung auf seinem Rechner. Für einen Virenbefall auf Rechnern des Kunden oder Dritten, insbesondere für dadurch entstehende Folgeschäden wird jede Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner werden sich in diesem Falle um eine möglichst gleichartige Ersatzregelung bemühen.


Überlingen, 10. Februar 2016 MEC Service Inh. Mechthild Knapp Zum Felchen 2288662 Überlingen