Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG)
Am 14. Mai 2024 ist das DDG in Kraft getreten. Es löst das Telemediengesetz (TMG) sowie den überwiegenden Teil des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (TTDSG) ab. Dies hat Auswirkungen auf Bezeichnungen in den Rechtstexten einer Website. Es handelt sich lediglich um redaktionelle Änderungen, denn inhaltlich ändert sich rund um die Impressumspflicht und die Anforderungen an eine Datenschutzerklärung nichts. Trotzdem ist es nötig, dass Sie Ihre Rechtstexte bezüglich der aktuellen Bezeichnung jetzt überprüfen und ggf. anpassen. Empfohlen wird u.a., auf die Angabe des Paragrafens (“§ 5 TMG/Telemediengesetz” bzw. “§ 5 DDG”) im Impressum komplett zu verzichten. Dies ist nämlich gesetzlich nicht verpflichtend. Damit bleibt man bei Anpassungen auf der sicheren Seite und vermeidet es, einen falschen Paragrafen im Impressum anzugeben.