Ein WLAN-Betreiber ist i.d.R. haftbar für missbräuchliche Nutzung des Internetzugangs und sollte im Bedarfsfall nachweisen können, wer die strafbare Handlung, z.B. illegalen Download in seinem Netz begangen hat.
Für die Seglergemeinschaft Überlingen e.V. (SGÜ) wurde nach einer einfachen, bezahlbaren Lösung gesucht, um den Clubmitgliedern WLAN anzubieten. Sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten sind für einen Segelverein z.B. der Abruf von Wettermeldungen, Buchung des Club-Bootes, Seminare, Vorträge oder Schulungen.
Die Realisierung erfolgte mit einem kleinen Hotspotserver von MikroTik, der an den vorhandenen WLAN-Router angeschlossen wurde. Vereinsmitglieder, die den Service nutzen möchten, unterschreiben eine Nutzungsvereinbarung und können sich dann mit Benutzernamen und Passwort kostenlos und ohne Zeitbeschränkung im Club-WLAN anmelden.
Ohne Anmeldung erreichbar ist die eigene Vereins-Homepage, hier kann man die Belegungspläne für Clubboote direkt einsehen und bei gutem Wind ein freies Schiff reservieren und lossegeln.
Fall Sie Interesse an dieser oder einer ähnlichen Hotspot-Lösung für Ihren Verein haben, kontaktieren Sie uns unter info@mec-service.de