Widerrufsbutton für Online-Shops seit Juni 2026 Pflicht
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshop-Betreiber, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, einen digitalen Widerrufsbutton auf ihrer Website anbieten. Grundlage ist eine neue EU-Richtlinie, die inzwischen in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Der Button soll es Kunden ermöglichen, einen online abgeschlossenen Vertrag genauso einfach zu widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben – direkt auf der Website und ohne eine E-Mail schreiben zu müssen oder ein Formular auszudrucken.
Die Pflicht gilt für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über eine Online-Benutzeroberfläche an Verbraucher verkaufen. Shopbetreiber sollten daher prüfen, ob ihre Website die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Quelle: eRecht24, 22. Juli 2026
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Welche Lösungen gibt es?
Viele Systeme bieten im Rahmen eines Systemupdates oder im Cloudsystem die Integration eines Widerrufsbuttons an, so z.B. Gambio , Shopware, Jimdo. Die Aktivierung ist größtenteils unkompliziert. In allen anderen Fällen lassen sich individuelle Lösungen finden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung.