Widerrufsbutton für Online-Shops seit Juni 2026 Pflicht

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshop-Betreiber, die Verträge mit Verbrauchern abschließen, einen digitalen Widerrufsbutton auf ihrer Website anbieten. Grundlage ist eine neue EU-Richtlinie, die inzwischen in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Der Button soll es Kunden ermöglichen, einen online abgeschlossenen Vertrag genauso einfach zu widerrufen, wie sie ihn abgeschlossen haben – direkt auf der Website und ohne eine E-Mail schreiben zu müssen oder ein Formular auszudrucken.

Die Pflicht gilt für Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über eine Online-Benutzeroberfläche an Verbraucher verkaufen. Shopbetreiber sollten daher prüfen, ob ihre Website die neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Quelle: eRecht24, 22. Juli 2026

Muss ich den Widerrufs-Button in meinem Shop anbieten?

Hier geht's zum kostenlosen Check bei eRecht24

Welche Lösungen gibt es?

Viele Systeme bieten im Rahmen eines Systemupdates oder im Cloudsystem die Integration eines Widerrufsbuttons an, so z.B. Gambio , Shopware, Jimdo. Die Aktivierung ist größtenteils unkompliziert. In allen anderen Fällen lassen sich individuelle Lösungen finden.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Umsetzung.

Nehmen Sie mit mir Kontakt auf.

zur Übersicht

zur Nachrichtenliste